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Beitrittserklärung

Die Interessengemeinschaft für ein eigenständiges Horw ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Horw.
Der Verein bezweckt die Erhaltung der politischen Unabhängigkeit und Gemeindesouveränität der Einwohnergemeinde Horw, die Abwehr von Fusionsbestrebungen der Exekutiven der Stadt Luzern und des Kantons Luzern und der allfälligen Fusionsbestrebungen der Gemeinde Horw sowie die Orientierung der Horwer Stimm-berechtigten und Entscheidungsträger über die geplanten Übernahmeversuche.
Mitgliederbeitrag: 20.- pro Jahr.